{"id":154,"date":"2015-03-01T12:43:29","date_gmt":"2015-03-01T11:43:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schlossmuehle.info\/?page_id=154"},"modified":"2015-03-01T15:54:24","modified_gmt":"2015-03-01T14:54:24","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.schlossmuehle.info\/willkommen-bei-der-schlossmuehle-lippolthausen\/muehlenfreunde-schlossmuehle-lippholthausen\/satzung\/","title":{"rendered":"M\u00fchlenfreunde Lippholthausen &#8211; die Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Im Folgenden finden Sie die <strong>Satzung<\/strong> des gemeinn\u00fctzigen Vereins <a title=\"M\u00fchlenfreunde Lippholthausen e.V. \u2013 der Verein\" href=\"http:\/\/www.schlossmuehle.info\/muehlenfreunde-schlossmuehle-lippholthausen\/\">M\u00fchlenfreunde Lippholthausen e.V.<\/a>:<\/p>\n<h3>1. Name und Sitz<\/h3>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen M\u00fchlenfreunde Lippholthausen e.V. Er hat seinen Sitz in L\u00fcnen. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht L\u00fcnen eingetragen.<\/p>\n<h3>2. Zweck und Ziele<\/h3>\n<p>Der Verein erstrebt nach Erwerb den Erhalt, die Sanierung und \u00f6ffentliche Nutzung der denkmalgesch\u00fctzten Wasserm\u00fchle &#8222;Lippolthausen&#8220;. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke i.S.d. Abschnitts &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Die T\u00e4tigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Dar\u00fcber hinaus darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Regelungen f\u00fcr besonderen Aufwand der Vorstands-mitglieder bed\u00fcrfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h3>3. Mitglieder<\/h3>\n<p>\u00dcber die Aufnahme beschlie\u00dft der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden.<\/p>\n<h3>4. Pflichten der Mitglieder<\/h3>\n<p>Die Mitglieder haben nach besten Kr\u00e4ften die Interessen des Vereins zu wahren und zu f\u00f6rdern, sich an die Satzung des Vereins und die Beschl\u00fcsse seiner Organe zu halten.<\/p>\n<h3>5. Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch freiwilligen Austritt. \u00dcber einen Ausschluss kann nur eine ordentliche Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmen beschlie\u00dfen.<\/p>\n<h3>6. Organe des Vereins<\/h3>\n<p>Organe des Vereins sind:<br \/>\na) die Mitgliederversammlung (MV)<br \/>\nb) <a title=\"M\u00fchlenfreunde Lippholthausen \u2013 der Vorstand\" href=\"http:\/\/www.schlossmuehle.info\/muehlenfreunde-schlossmuehle-lippholthausen\/muehlenfreunde-lippholthausen-der-vorstand\/\">der Vorstand<\/a><\/p>\n<h3>7. Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>Die Mitgliederversammlung (kurz: MV) ist das oberste Organ des Vereins. Die MV wird vom Vorstand mindestens einmal j\u00e4hrlich einberufen. Der Vorstand ist verpflichtet, eine MV einzuberufen, wenn mindestens 10 Prozent der Mitglieder dies verlangen. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter. Die Einladung hat mindestens drei Wochen vor der MV zu erfolgen. Die MV ist immer beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Die Mitglieder haben das Recht, Antr\u00e4ge f\u00fcr die MV zu erstellen; diese m\u00fcssen sp\u00e4testens eine Woche vor Abhaltung derselben beim Vorstand schriftlich eingebracht werden.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende, ein Stellvertreter oder eines der Vorstandsmitglieder in der Reihenfolge nach \u00a78 leiten die Mitgliederversammlung. Die MV beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit, sofern nicht anders bestimmt. Auf Verlangen von einem stimmberechtigten Mitglied ist geheim mittels Stimmzettel abzustimmen. Die Beschl\u00fcsse werden vom Schriftf\u00fchrer protokolliert und von ihm und einem Vorstandsmitglied unterzeichnet. Der Vorstand f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse aus.<\/p>\n<h6>Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:<\/h6>\n<p>Die MV beschlie\u00dft die grundlegenden Angelegenheiten des Vereins, w\u00e4hlt den Vorstand und erteilt Entlastung. Die MV kann Kommissionen einsetzen. Die MV nimmt den Bericht des Vorstandes entgegen und den Bericht \u00fcber den Rechnungsabschluss, wobei die Kassenpr\u00fcfung durch zwei von der MV zu bestimmende Mitglieder, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren, erfolgt.<\/p>\n<p>Die MV w\u00e4hlt und entlastet den Vorstand.<\/p>\n<p>Die MV kann Ehrenpr\u00e4sidenten und Ehrenmitglieder ernennen sowie andere Institutionen zu Kollektivmitgliedern w\u00e4hlen oder diese mit dem Verein assoziieren.<\/p>\n<p>Die MV kann einen aus drei bis acht Personen bestehenden Beirat w\u00e4hlen, der den Vorstand bei der Erf\u00fcllung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben ber\u00e4t und unterst\u00fctzt.<\/p>\n<h3>8. Vorstand<\/h3>\n<p>Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n<p>a) dem Vorsitzenden,<br \/>\nb) zwei stellvertretenden Vorsitzenden,<br \/>\nc) dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer,<br \/>\nd) dem Schatzmeister,<br \/>\ne) zwei Beisitzenden.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Bei eindeutigem Votum kann en bloc in offener Abstimmung gew\u00e4hlt werden. Im Zweifelsfall kann eine Personaldebatte in Abwesenheit des oder der Kandidaten erfolgen oder die Wahl in geheimer schriftlicher Abstimmung vorgenommen werden. In gleicher Weise ist bei der Abwahl eines, mehrerer oder aller Vorstandsmitglieder zu verfahren.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist an die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung gebunden. Der Vorstand (Punkt 1 &#8211; 4) vertritt die Gesellschaft gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsrecht. Der Vorstand leitet die Gesch\u00e4fte des Vereins und verwaltet das Verm\u00f6gen. Die Amtsdauer des Vorstandes betr\u00e4gt zwei Jahre. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Bis zur Wahl eines neuen Vorstandes bleibt der Vorstand im Amt. Scheidet im Verlaufe einer Amtsperiode ein Mitglied aus dem Vorstand aus, so erg\u00e4nzt sich der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung durch Zuwahl aus der Reihe der Mitglieder. Die Zuwahl erfolgt einstimmig durch den Vorstand.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende hat das Recht, bei wichtigen Entscheidungen Versammlungen des Vorstandes einzuberufen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens vier Mitglieder und unter ihnen der Vorsitzende oder in seiner Vertretung einer der stellvertretenden Vorsitzenden anwesend sind.<\/p>\n<h3>9. Beitragsordnung<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Mitglieder werden Beitr\u00e4ge erhoben.<\/p>\n<h3>10. Spenden<\/h3>\n<p>Zur Verwirklichung der gemeinn\u00fctzigen Zwecke des Vereins ist dieser berechtigt, Spenden entgegenzunehmen und satzungsgem\u00e4\u00df zu verwenden.<\/p>\n<h3>11. Gewinne<\/h3>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Auslagen f\u00fcr die vom Verein vergebenen Aufgaben\/Auftr\u00e4ge k\u00f6nnen durch Beschluss des Vorstandes ersetzt werden. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Anspr\u00fcche auf das Verm\u00f6gen des Vereins.<\/p>\n<h3>12. Haftung<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Schulden des Vereins haftet ausschlie\u00dflich das Vereinsverm\u00f6gen. Eine pers\u00f6nliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>13. Satzungs\u00e4nderungen<\/h3>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie bed\u00fcrfen der Zustimmung von 3\/4 der anwesenden Stimmen. Ein entsprechender Antrag muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung enthalten sein.<\/p>\n<h3>14. Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<p>Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit mindestens 3\/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf Antrag aufgel\u00f6st werden. Der Antrag der Aufl\u00f6sung des Vereins muss mindestens 3 Monate vor der Mitgliederversammlung mit der Angabe von Gr\u00fcnden den Mitgliedern zugestellt werden. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an die Stadt L\u00fcnen, die das Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzigen Zwecken zuzuf\u00fchren hat.<\/p>\n<h3>15. Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Folgenden finden Sie die Satzung des gemeinn\u00fctzigen Vereins M\u00fchlenfreunde Lippholthausen e.V.: 1. Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen M\u00fchlenfreunde Lippholthausen e.V. Er hat seinen Sitz in L\u00fcnen. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht L\u00fcnen eingetragen. 2. 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